Ende Juli 2022 ist die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten. Maximilian Schmidt, wissenschaftlicher Referent der Stiftung Umweltenergierecht, hat am 28. Oktober 2022 im Rahmen eines Workshops einen Überblick über die Novellierung gegeben. Dazu eingeladen hatte der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammen mit dem Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV).
Einen Schwerpunkt des Vortrags bildete das Thema der Erfassung relevanter Vögel. Hier bringt die Novelle laut Schmidt nur geringfügige Änderungen: So müssten etwa im erweiterten Prüfbereich keine Kartierungen durch Vorhabenträger erfolgen; insoweit sehe das Gesetz den Rückgriff auf behördliche Kataster und Datenbanken als ausreichend an. Vorgaben über die Erfassung in anderen Abstandsbereichen (Nahbereich, zentraler Prüfbereich) oder die Erfassungsmethodik bleibe der Gesetzgeber allerdings schuldig. Sofern Länderleitfäden hierzu Regelung träfen, blieben diese somit nach wie vor maßgeblich.
„Generell bringt die mit der BNatSchG-Novelle erfolgte gesetzliche Konkretisierung im Rahmen ihres Anwendungsbereiches durchaus Rechtssicherheit und wird für eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sorgen“, so Schmidt. Dennoch sieht er noch Unklarheiten und viele relevante Bereiche seien noch gar nicht (zum Beispiek Störungsverbot, Beeinträchtigungen von Fledermäusen) oder nicht ausreichend (zum Beispiel Artenhilfsprogramme, Erfassung) geregelt. „Hier besteht weiterer Konkretisierungs- und Standardisierungsbedarf.“