Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht haben Oliver Antoni und Svenja Henschel die Regelungen des am 17. November 2023 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG) vorgestellt. Mit dem Gesetz vereinheitlicht der Bund die sich auf Länderebene in den letzten Jahren heterogen entwickelte Rechtslage zur Aufstellung und den Inhalten von Wärmeplänen.
Neben den wesentlichen Regelungen zur Durchführung und den Inhalten der Wärmeplanung wurde dabei ferner die rechtliche Verknüpfung des WPG mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die (fehlende) Rechtsverbindlichkeit der Wärmeplanung thematisiert, die als strategisches Planungsinstrument im Wesentlichen keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Im zweiten Schwerpunkt wurden die Umsetzungspflichten, aber auch die verbleibenden Regelungsspielräume der Länder beleuchtet. So können die Länder zunächst die planungsverantwortliche Stelle bestimmen und etwa für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung vorsehen oder regeln, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann (sog. Konvoi-Verfahren).