Bei der ersten analogen Abendveranstaltung der Leipziger Juristischen Gesellschaft nach einer langen Corona-Pause hat Dr. Hartmut Kahl heute im Bundesverwaltungsgericht einen Vortrag zur verfassungsrechtlichen Bedeutung von gesetzlich verankerten Klimaschutzzielen gehalten. In seinem Vortrag mit dem Titel „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Wie kommen wir von den Klimaschutzzielen zum Klimaschutz?“ forderte er u.a., dass der Gesetzgeber die Zielgovernace des Klimaschutzgesetzes um eine Aufgabengovernance ergänzen muss. Alle Ebenen – auch Länder und Kommunen – müssten verbindlich qualitative Aufgaben übernehmen, wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Als Beispiele nannte er die kommunale Wärmeplanung und die Ausweisung von Flächen für den EE-Ausbau.