Im Rahmen des Workshops „Update Baurecht & Netzanschluss für Großbatteriespeicher“ von der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW.Energy4Climate) referierte Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht zum Thema „Der gesetzliche Rahmen für flexible Netzanschlussvereinbarungen – Fokus Großbatteriespeicher“.
Er erläuterte zunächst die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Energiespeichern. Daran anknüpfend legte er dar, welche Ausgestaltungsvorgaben sich für flexible Netzanschlussvereinbarungen aus dem EU-Recht und dem nationalen Recht ergeben. Außerdem erklärte er die Verknüpfung zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Netzentgelte und Zuteilungsverfahren von Netzanschlüssen, die Einfluss auf die Ausarbeitung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen haben (können).