Unter dem Titel „Nationaler CO2-Handel: Ist gut gemeint auch gut gemacht?“ hat Dr. Hartmut Kahl ein Video-Interview gegeben, das Teil des mehrtägigen Online-Kongresses „Energie und Klima“ ist, der vom Bundesverband der Energie-Abnehmer und Ritter Gent Collegen veranstaltet wird. Darin geht es u.a. um die Fixpreisphase des nationalen Emissionshandels von 2021-2025 und die verfassungsrechtlichen Risiken, die mit der vom Gesetzgeber gewählten Konzeption einhergehen. Zum Hintergrund: Nichtsteuerliche Zahlungspflichten bedürfen einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die das Bundesverfassungsgericht beim Europäischen Emissionshandel ETS angenommen hat, weil dort ein Vorteil aus der Inanspruchnahme einer knappen Ressource abgeschöpft wird. Der Bundesgesetzgeber verzichtet in der Fixpreisphase aber gerade auf eine Verknappung und gibt die Zertifikate nach Bedarf aus. Daher war das Brennstoffemissionshandelsgesetz von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten.
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