Mit der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gibt es seit Ende 2023 europaweit einen wegweisenden Paradigmenwechsel bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen durch die sog. Beschleunigungsgebiete. In diesen sollen bestimmte Prüfpflichten aus dem europäischen Umweltrecht entfallen, um so Bremsen beim Erneuerbaren-Ausbau zu lösen.
Mit einem gemeinsamen Referentenentwurf dreier Bundesministerien vom 2. April 2024 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie) sollen die Beschleunigungsgebiete für die Bereiche Windenergie an Land und Solarenergie nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Derzeit läuft die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf.
Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht haben sich den Entwurf genauer angesehen und mit den Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie abgeglichen. In einer vergleichenden Gegenüberstellung zeigen sie die europarechtlichen Hintergründe auf und geben dabei erste Hinweise zur Umsetzung.