Auf Einladung des Bundesverbands WindEnergie hat Frank Sailer auf dem WindBranchentag Rhein/Main/Saar zu den europarechtlichen Hintergründen und der Grundstruktur des neuen § 6 WindBG gesprochen. Er kommt in seiner Gesamtbewertung zum Fazit, dass die Neuregelung das Verhältnis zwischen Artenschutz und erneuerbaren Energien neu austariert und die erneuerbaren Energien erstmals nicht mehr wie normale Bauvorhaben behandelt werden, sondern primär als Klimaschutzmaßnahme gesehen werden. Durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die „modifizierte“ Artenschutzprüfung können die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll der zunächst bis Ende Juni 2024 befristete § 6 WindBG über eine Anschlussregelung in der geplanten Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie dauerhaft fortgeführt werden können.