Der Internationale Gerichtshof (IGH) stellt in seinem als historisch zu bezeichnenden Gutachten vom 23. Juli 2025 die Verpflichtungen der Staaten zum Klimaschutz fest. Dabei betont er, dass das 2 °C-Ziel des Übereinkommens von Paris nunmehr überholt sei, die Staaten hätten sich inzwischen auf das ambitioniertere Ziel von 1,5 °C geeinigt. Auch hätten die Staaten – innerhalb und außerhalb einschlägiger Klimaschutzverträge – Sorgfaltspflichten, deren Verletzung eine Staatshaftungsklage begründen könnte. Welche Folgen hat das Gutachten für die Staaten und ihre Klimaschutzmaßnahmen?