Staaten haften für Klimaschutz: Internationaler Gerichtshof klärt Verpflichtungen der Staaten

Würzburg, 19. September 2025

Der Internationale Gerichtshof (IGH) stellt in seinem als historisch zu bezeichnenden Gutachten vom 23. Juli 2025 die Verpflichtungen der Staaten zum Klimaschutz fest. Dabei betont er, dass das 2 °C-Ziel des Übereinkommens von Paris nunmehr überholt sei, die Staaten hätten sich inzwischen auf das ambitioniertere Ziel von 1,5 °C geeinigt. Auch hätten die Staaten – innerhalb und außerhalb einschlägiger Klimaschutzverträge – Sorgfaltspflichten, deren Verletzung eine Staatshaftungsklage begründen könnte. Welche Folgen hat das Gutachten für die Staaten und ihre Klimaschutzmaßnahmen?

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