An welchen ökonomischen, technischen und rechtlichen Leitplanken sollte sich ein künftiges dezentrales Strom-Wärme-System auf Basis erneuerbarer Energien ausrichten?
Diese Frage beantwortete die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums gemeinsam mit Ihren Projektpartnern vom Öko-Instituts und Energynautics. Im Rahmen der Studie wurden 15 Leitplanken entwickelt, die als Richtschnur für politische Entscheidungsträger dienen können. Die Studie zeigt dabei Möglichkeiten und Grenzen einer stärkeren Dezentralisierung des Energiesystems auf.
Zentrale Leitplanke bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht. Innerhalb dieses Rahmens bestehen Spielräume für eine Weiterentwick-lung der Rahmenbedingungen eines dezentralen Strom-Wärme-Systems. (Gemeinsame) Eigenversorgung, EE-Gemeinschaften, die effizientere Flächenausnutzung für PV-Anlagen auf überdachten Stellplatzflächen oder Gebäuden sowie die Nutzung von regional erzeugtem EE-Strom als Standortfaktor können durch neue Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene erleichtert und gefördert werden (Leitplanke 11).
Die Studie wurde heute durch das Klimaschutzministeriums Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zur Projektseite gelangen Sie hier.