„Strategische Maßnahmen“ zur Erreichung des Einsparziels nach Art. 7 Abs. 1 Energieeffizienz-Richtlinie

Würzburg, 22. Mai 2018

In einer Sonderausgabe der Wirtschaftspolitischen Blätter (Apri 2018: Gold Plating im Wirtschafts- und Umweltrecht) beschäftigt sich Daniela Fietze mit dem von der Bundesrepublik Deutschland gewählten Weg, das Einsparziel nach Art. 7 Abs. 1 der Energieeffizienz-Richtlinie zu erreichen. Die Bundesrepublik hat sich dagegen entschieden, ein Energieeffizienzverpflichtungssystem zu verabschieden – sie setzt auf alternative „strategische Maßnahmen“ nach Art. 7 Abs. 9 Energieeffizienz-Richtlinie.

In ihrem Beitrag arbeitet Daniela Fietze die Anforderungen an „strategische Maßnahmen“ nach Art. 7 Abs. 9 der Richtlinie heraus und gibt anschließend einen Überblick über die deutschen strategischen Maßnahmen im Kontext deutscher Energieeffizienzpolitik. Die anschließende kritische Bewertung der Maßnahmen ergibt, dass nicht alle die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 9 EU-Energieeffizienz-Richtlinie erfüllen. Darüber hinaus ist unklar, ob die berechneten Einsparungen durch die Maßnahmen tatsächlich erzielt werden.