Finanzen

Erfahren Sie mehr zur Gemeinnützigkeit, zum Stiftungskapital und zum Haushalt der Stiftung.

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung Umweltenergierecht verfolgt nach § 3 Abs. 1 ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Sie ist vom Finanzamt Würzburg mit Freistellungsbescheid vom 05. Oktober 2023 als gemeinnützig anerkannt.

Stiftungskapital

Die 46 Stiftungsgründer haben die Stiftung Umweltenergierecht am 1. März 2011 mit einem Kapital von 78.400 € ausgestattet StiftungsurkundeZur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 belief sich das Stiftungskapital aufgrund von Zustiftungen und Rücklagen nach § 62 Abs. 4 AO auf 422.783 €.

Das Stiftungskapital ist wie das Stiftungsvermögen insgesamt gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 des Bayerischen Stiftungsgesetzes „sicher und wirtschaftlich zu verwalten“. Die Stiftung Umweltenergierecht hat der Fürstlich Castell`schen Bank in Würzburg ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt, um das Stiftungskapital anzulegen. Die daraus resultierenden Erträge werden für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt.