Angesichts der Corona-Krise hat die Debatte um die Senkung der EEG-Umlage neue Fahrt aufgenommen. Passend dazu ist heute in der aktuellen Ausgabe des Tagesspiegel Background ein Standpunkt von Thorsten Müller zum Thema „Senkung der EEG-Umlage: Warum nicht auf null?“ erschienen. Die zentrale Botschaft darin: Die Absenkung der EEG-Umlage ist aus rechtlicher Perspektive möglich. Thorsten Müller warnt aber vor unbedachten Entscheidungen und verweist auf das Beihilferecht als zentrale Größe. Um die Folgen der Beihilfeeigenschaft einer Finanzierung aus Steuergeldern sachlich zu beschränken, sollten die Haushaltsmittel des Bundes für die Senkung lediglich auf Bestandsanlagen gelenkt und Neuanlagen ausgelassen werden. Zugleich könnte eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage auch Chancen zur Entbürokratisierung bedeuten. Würde die EEG-Umlage durch zusätzliche Haushaltsmittel auf null gesenkt werden, könnte viel Aufwand für alle Akteure erspart bleiben. Daher könnte sinnvoll sein, bei ansonsten fehlenden Mitteln auch eine aufkommensneutrale Umschichtung der staatlich induzierten Strompreisbestandteile in Betracht zu ziehen.