Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zu einer Anhörung zur EEG-Novelle geladen worden. In seiner Stellungnahme und den Antworten auf die zahlreichen Fragen der verschiedenen Fraktionen gab er verschiedene Antworten auf die Rechtsfragen zum Regierungsentwurf zum EEG 2021. Dabei zeigte er u. a. das unterschiedliche Ambitionsniveau des Green Deals und der Ausbauziele im EEG 2021 und die sich daraus ergebende fehlende Planbarkeit auf, ging auf die Defizite bei den Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Standortkommunen von Windenergieanlagen ein und verdeutlichte die punktuelle Unvereinbarkeit der Regelungen für ausgeförderte Anlagen mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.