Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht derzeit, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Wasserstoff aus sogenanntem Überschussstrom erzeugt und als erneuerbarer Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden kann.
Dr. Anna Halbig und Carl Doyé stellten im Rahmen des Transferworkshops des Projektes „Norddeutsches Reallabor“ in Hamburg die aktuellen Erkenntnisse der Untersuchungen vor. Der Vortrag beleuchtete die sogenannte Redispatch-Variante, welche in der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung und der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung geregelt ist. Neben der Einordnung in das System der Anrechnungsregeln der Treibhausgas-Minderungsquote wurden die Tatbestandsmerkmale und die Verknüpfung mit dem neuen Instrument „Nutzen statt Abregeln 2.0“ nach § 13k EnWG dargestellt. In der Darstellung und der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass bei der Umsetzung noch praktische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und energiewirtschaftliche Bedenken bestehen.
Eine Veröffentlichung hierzu ist derzeit in Bearbeitung.