Der Stiftungsrat hat Prof. Dr. Monika Böhm einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Stiftungsrates gewählt. Sie tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz an, der dieses Amt seit der Gründung der Stiftung Umweltenergierecht innehatte und sich jetzt nach über 11 Jahren aus dem Gremium zurückgezogen hat. „Unser herzlicher Dank gilt Herrn Professor Schulze-Fielitz. Sein Wirken hat ganz maßgeblich zur positiven Entwicklung der Stiftung Umweltenergierecht beigetragen. Wir freuen uns sehr, dass er uns auch in Zukunft eng verbunden bleibt. Ebenso sehr freuen wir uns auf die weitere und zukünftig noch engere Zusammenarbeit mit Frau Professorin Böhm. Wir bedanken uns sehr herzlich, dass sie den Vorsitz des Stiftungsrates übernimmt. Dass dieser Wechsel in großer Einigkeit im Stiftungsrat stattgefunden hat, macht deutlich, dass die Stiftung Umweltenergierecht hervorragend für die Aufgaben der Zukunft aufgestellt ist,“ so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.
Prof. Dr. Monika Böhm ist seit dem 26. Oktober 2015 Mitglied des Stiftungsrates. Als Lehrstuhlinhaberin an der Phillipps Universität Marburg forscht sie insbesondere zum Bau- und Umweltrecht und zum Wechselspiel zwischen deutschem und europäischem Recht. Prof. Dr. Monika Böhm ist zudem als Landesanwältin am Staatsgerichtshof des Landes Hessen tätig.
Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck. Dem Stiftungsrat gehören weiterhin Prof. Dr. Franz Reimer (stellv. Vorsitz), Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs an.