Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht war am 15. Oktober 2025 als Sachverständiger im Deutschen Bundestag zur Anhörung über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 21/1497) geladen.
In der dazu verfassten rechtlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (21/1497) wird festgestellt, dass sich die Reform auf technische und zwingende Umsetzungsfragen beschränkt. Inhaltlich wird kritisiert, dass der Entwurf verschiedentlich Regelungen zu Netzanschluss, Netzzugang und Netzentgelten regelt. Dies ist als kompetenzrechtlich problematisch einzustufen, da diese Regelungsmaterie unionsrechtlich in der Sphäre der Bundesnetzagentur liegt. Daneben geht die Stellungnahme auf weitere Einzelaspekte ein, darunter das in § 42c EnWG verortete „Energy Sharing“. Hier handelt es sich um eine Mindestumsetzung der europäischen Vorgaben, die in einzelnen Punkten angepasst werden sollte, um eine rechtsklare und europarechtskonforme Umsetzung zu ermöglichen.