Windenergieerlasse sind ein wichtiges Instrument der Länder, um die Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen zu vereinheitlichen. Ob diese noch vor ihrem Erlass aufgrund Europarechts einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden müssen, war schon in der Vergangenheit in der Diskussion. Unterbleibt dies in den Ländern zu Unrecht, könnten gar Genehmigungen aufgehoben werden. Aufgeworfen wurden diese Fragen erneut durch eine im Juni 2020 erlassene Entscheidung des EuGH. Caroline Moog und Nils Wegner analysieren die Entscheidung in der Rechtssache „A u. a.“ im aktuellen Heft der Zeitschrift Natur und Recht. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass nach dem aktuellen Entwicklungsstand der Rechtsprechung eine SUP-Pflicht für Windenergieerlasse zwar (noch) nicht besteht. Die Entscheidung weist jedoch eine Entwicklungsoffenheit auf, aufgrund derer eine künftige SUP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden kann.