Landesrechtliche Umsetzung des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes

München/Würzburg, 10. Oktober 2024

Im Rahmen des heutigen Online-Seminars „Kommunale Energiewende: Das Wärmeplanungsgesetz in der Praxis“ des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen hat Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht mit einem Vortrag mitgewirkt. Nachdem zunächst die wesentlichen Regelungen zur Durchführung und zu den Inhalten der Wärmeplanung nach Maßgabe des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes erläutert wurden, sollte der Blick insbesondere auf die Landesebene gerichtet werden.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz vereinheitlicht der Bund die heterogene Rechtslage zur Wärmeplanung in den Ländern. Diese sind verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe der bundesrechtlichen Vorgaben erstellt werden. Neben dem aktuellen Stand der landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes wurde im Rahmen des Vortrags aufgezeigt, welche Umsetzungspflichten für die Länder bestehen, aber auch welche landesrechtlichen Regelungsspielräume verbleiben.