Kurzstudie zur Vereinfachung des Energierechts durch Senkung der EEG-Umlage auf null

Würzburg, 7. Juli 2020

Zusammen mit der dena und dem FiFo Köln hat die Stiftung Umweltenergierecht heute eine Kurzstudie präsentiert, die den Vorschlag einer Senkung der EEG-Umlage auf null näher untersucht. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive standen dabei die Vereinfachungspotenziale im Vordergrund. Denn anders als bei einer teilweisen Senkung bietet eine Senkung der EEG-Umlage auf null die Möglichkeit, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus der Administration der EEG-Umlage entbehrlich werden. So würden Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive Unternehmen sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Vollzugs- und Abwicklungsaufgaben entlastet und könnten so den damit verbundenen Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten einsparen.

Studie