In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) hat Dr. Nils Wegner eine Entscheidung des VG Koblenz vom Sommer letzten Jahres kritisch kommentiert. Das Gericht hatte darin einer Abstandsvorgabe im Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz für Windenergieanlagen von bis zu 1.100 Meter zu bestimmten Siedlungsgebieten unmittelbare Wirkung auf Zulassungsebene zuerkannt. Folgte man dem, hätte es einer weitergehenden Umsetzung der Abstandsvorgabe im Rahmen einer Konzentrationszonenplanung nicht bedurft. Eine Rechtfertigung des Ausschlusses der Windenergie innerhalb der Abstände durch die „Schaffung substanziellen Raums“ an anderer Stelle wäre dann nicht länger notwendig. Weil das VG Koblenz zudem einen subjektiv-drittschützenden Charakter der Vorgabe annahm, eröffnete es betroffenen Anwohnern entgegen dem geläufigen Verständnis entsprechender Vorgaben der Raumordnung als Recht zum Schutz allein öffentlicher Belange zudem auch gerichtlich weitreichende Durchsetzungsmöglichkeiten. Auch hiergegen wendet sich die Urteilsanmerkung.