Die Stiftung Umweltenergierecht hat die Vorbereitung und Entstehung der Novelle des EEG mit verschiedenen Studien und Gutachten vorausgedacht und begleitet. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hat die Stiftung nun in diversen Workshops Informationen rund um das neue EEG weitergegeben und Wissen vermittelt. Ob in Dortmund, Potsdam oder Rendsburg: Die Workshops dienten dazu, die Neuregelungen des EEG 2017 zu ergründen, die Hintergründe zu beleuchten und mögliche Praxisprobleme und Gestaltungsoptionen zu diskutieren. Für Stiftungsvorstand Thorsten Müller war hierbei der intensive Austausch besonders wertvoll: „Aus dem gemeinsamen Dialog und der Diskussion offener Fragen zum neuen Rechtsrahmen mit den Workshop-Teilnehmern haben wir wichtige Impulse für unsere weitere Arbeit mitgenommen.“