In einem Aufsatz in der Zeitschrift für Neues Energierecht befasst sich Dr. Stephan Wagner von der Stiftung Umweltenergierecht mit den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Freiflächenphotovoltaik (FFPV). Hybridprojekte zur Nutzung der Windenergie und FFPV am selben Standort ermöglichen Synergien und bieten damit aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht einige Vorteile. Durch derartige Hybridprojekte können insbesondere vorhandene Flächen, Infrastruktur und Netzanschlusskapazitäten (Stichwort: Überbauung) besser ausgelastet werden.
Der Aufsatz weist nach, dass hybride Flächennutzungen durch Windenergie und FFPV bereits jetzt auf Grundlage des geltenden Planungsrechts verwirklicht werden können. Das geltende Recht hält auch bereits hinreichend flexible und rechtssichere Instrumente bereit, um hierbei den Vorrang der Windenergie in Windenergiegebieten zu wahren und deren Anrechenbarkeit auf die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes nicht zu gefährden.