Künftig soll es im Industriesektor verbindliche Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff geben. So sieht es die Ende letzten Jahres novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor. Für die Anrechenbarkeit auf diese Zielvorgaben wird im Grundsatz auf bestehende Regeln für den Verkehrssektor zurückgegriffen. Allerdings ist noch nicht abschließend klar, ob für die Industrie auch die gegenwärtig nur für den Verkehrssektor geltende Wasserstoff-Delegierte-Verordnung 1:1 übernommen werden soll. In dieser Verordnung werden Anrechnungsvorgaben im Einzelnen konkretisiert.
Über die neuen Zielvorgaben, die Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff und damit zusammenhängende Auslegungsfragen berichtete Burkhard Hoffmann im Mittagsschnack am 4. März 2024, einem Format des Norddeutschen Reallabors. Der Vortrag knüpft an die Ergebnisse der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32 an, welche im November 2023 erschienen ist.