Das heute erschienene Hintergrundpapier der Stiftung Umweltenergierecht mit dem Titel „Das EEG 2012 ist keine Beihilfe – was genau bedeutet das EuGH-Urteil?“ widmet sich den wichtigsten Fragen, die sich aus dem Urteil des EuGH vom 28. März 2019 ergeben. Das Papier spiegelt den derzeitigen Stand unserer Erkenntnisse wider und soll erste Antworten zum Inhalt des Urteils, zu seinen Auswirkungen auf die verschiedenen Marktakteure sowie zur zukünftigen Ausgestaltung des EEG und anderer Bereiche des Energierechts geben. Verschiedene Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden, sondern bedürfen noch einer vertieften Prüfung durch uns. Kommen Sie daher auf uns zu und diskutieren Sie mit uns! Wir freuen uns auf Ihre Fragen zum Urteil.