Das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen, also die Möglichkeit, Strom aus dem Fahrzeug etwa in das Stromnetz zurückzuspeisen (vehicle-to-grid), ist Gegenstand eines aktuellen Fachbeitrags der Stiftung Umweltenergierecht. Gemeinsam mit Niklas Jooß und Yannic Blume von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) befassten sich Anna Papke und Dr. Johannes Hilpert mit den in Frage kommenden Privilegierungen von Strompreisbestandteilen sowie dem Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit bei der Zwischenspeicherung von Netzstrom in bidirektionalen Fahrzeugen.
Der interdisziplinäre Beitrag mit dem Titel „Einfluss der Befreiung von Strompreisbestandteilen auf den Use Case vehicle to grid“ wurde für die ETG-Fachtagung in Kassel im Mai 2023 eingereicht und nun im Rahmen eines Tagungsbandes veröffentlicht. Die rechtliche Analyse ergab, dass beim bidirektionalen Laden von Netzstrom die Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgabe in voller Höhe anfallen; lediglich für die meisten Umlagen schafft der neu eingeführte § 21 Energiefinanzierungsgesetz Entlastungen, indem eine Saldierung von ein- und ausgespeistem Strom ermöglicht wird.
Im Rahmen einer Würzburger Studie zum Rechtsrahmen für das bidirektionale Laden, die derzeit im Entstehen ist, werden diese und weitere Rechtsfragen vertieft.