Die schnellstmögliche Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland ist infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine das derzeit drängendste energiepolitische Ziel. Hierbei spielt der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle.
Eine zentrale Stellschraube zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus ist das EU-Beihilfenrecht. Die Vorgaben für die Beihilfegenehmigungsverfahren sind konzeptionell nicht auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet und deshalb, aber auch aufgrund unklarer Bestimmungen, ein Hemmnis für die angestrebte Beschleunigung.
Die Stiftung Umweltenergierecht hat mögliche Wege untersucht, mit denen die Beihilfeverfahren so ausgestaltet werden könnten, dass die Neuausrichtung der Erneuerbaren-Förderregelungen in den Mitgliedstaaten schneller und rechtssicherer erfolgen könnte und damit der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt würde.
Den Würzburger Bericht Nr. 54 „Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien im EU-Beihilfenrecht“ von Johanna Kamm und Markus Kahles finden Sie zum kostenfreien Download hier auf unserer Homepage. Eine englische Zusammenfassung gibt es hier.