Entscheidungsanmerkung zum europäischen Artenschutzrecht erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER, Heft 2/2021) ist eine Anmerkung von Maximilian Schmidt und Frank Sailer zur Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 über die Reichweite der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote erschienen. Im gegenständlichen Urteil bestätigt der Gerichtshof seine grundsätzlich strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei etwa jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. In Ihrer Anmerkung kommen die beiden Autoren auch zum Ergebnis, dass die Aussagen des EuGH nicht ohne Weiteres auf die Zugriffsverbote der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 5 VS-RL) übertragbar sind.