Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung zur Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für EE-Anlagen geladen worden. In der Anhörung ging er auf Basis der zusammen mit Erik Dietrich und Frank Sailer erarbeiteten Stellungnahme darauf ein, dass der Entwurf noch nicht allen Anforderungen der Erneuerbaren Richtlinie RED II entspricht: Demnach beginnt die Frist für die Dauer des Genehmigungsverfahrens erst mit allen notwendigen Unterlagen. Genauso müsste geregelt werden, was nach Ablauf der Genehmigungsfrist passiert. Kritisch bewertete Thorsten Müller auch den neuen Paragraf 16b BImSchG, der nicht im Einklang mit dem Europarecht steht und nur für strom- und nicht auch für wärmeerzeugende Anlagen ausgelegt ist. Zudem würde er Rechtsunsicherheit erzeugen, da er sich nicht klar in das Konzept der Genehmigungsarten des BImSchG einfügen würde.
Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.