Zum Kick-Off Workshop des Projekts enefit hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht den am Projekt teilnehmenden Unternehmen in einem Vortrag einen Überblick über das seit Ende 2023 geltende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gegeben. Hierbei ging er auf die unionsrechtlichen Hintergründe und die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes ein, das einen Beitrag zu Einsparungen beim Primär- als auch Endenergieverbrauch der öffentlichen Hand und Unternehmen bewirken soll.
Aufgrund der Zielsetzung des Projekts enefit erläuterte er sodann im Schwerpunkt die Pflichten von Unternehmen ab einer bestimmten jährlichen Gesamtendenergie zur Vorlage von Plänen zur Umsetzung von identifizierten Energieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG). Des Weiteren betonte er, welche Pflichten im Umgang mit unvermeidbarer Abwärme nach §§ 16, 17 EnEfG geregelt sind. Der Vortrag schloss mit einem Ausblick auf die geplante Novellierung des EnEfG, deren Zukunft aktuell aber ungewiss ist.