Die Verankerung der Wärmeplanung im föderalen Kompetenzgefüge

Würzburg, 19. Dezember 2025

Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Bundesgesetzgeber das ohnehin junge Instrument der Wärmeplanung erstmals auf bundesrechtliche Füße gestellt. In dem heute in der ZNER erschienenen Aufsatz „Die Verankerung der Wärmeplanung im föderalen Kompetenzgefüge – Schnittstellenmanagement zwischen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen“ analysieren Svenja Henschel und Dr. Jana Maruschke von der Stiftung Umweltenergierecht die Vorgehensweise des Bundesgesetzgebers bei der verpflichtenden Einführung der Wärmeplanung im föderalen Mehrebenensystem unter Beachtung der auf Bund, Länder und Kommunen verteilten Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen. Dabei werden auch die tragenden Ziele und Motive des Bundesgesetzgebers berücksichtigt – insbesondere das Agieren des Bundes zwischen dem Anliegen nach einem vereinheitlichten Rechtsrahmen für die Wärmeplanung einerseits und hinreichenden Spielräumen für die Länder und Kommunen als planungsverantwortliche Stellen andererseits.

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