Im Rahmen eines Gedankenaustauschs organisiert durch die dena hielt Jana Nysten einen kurzen Einführungsvortrag zum CBAM-Vorschlag der EU-Kommission. Basierend auf dem Würzburger Bericht von Mai 2021 – und angepasst an den nunmehr veröffentlichten Entwurf – stellte sie Ergebnisse der EU- und insbesondere WTO-rechtlichen Prüfung vor: Zwar ist der Verstoß gegen das WTO-rechtliche Diskriminierungsverbot wahrscheinlich, jedoch scheint – auch nach den derzeitigen Ausgestaltungsvorschlägen – eine Rechtfertigung von Unterscheidungen nach CO2-Abdruck möglich. Allerdings bedeutet bloße „Rechtskonformität“ noch nicht, dass das Instrument nicht (handels-)politisch zu Problemen führt, und bleibt seine Zukunft auch aus diesen Gründen ungewiss.