Die von der Stiftung Umweltenergierecht erarbeiteten Vorschläge, wie der Rechtsrahmen die erforderliche Digitalisierung der Netzinfrastruktur besser abbilden könnte, werden nun auch in einer breiteren Diskussion aufgegriffen.
So ist dieser Woche die Debatte um innovative Lösungen für die Kapazitätssteigerung vor allem in den Verteilnetzen ein Stück weiter vorangekommen. Urban Keussen, Technikvorstand des Energieversorger EWE, hat im Interview mit dem Tagesspiegel die fehlende Anreizwirkung des aktuellen Regulierungsrahmens für den Einsatz digitaler, intelligenter Lösungen zur Kapazitätssteigerung bemängelt. Die damit verbundenen Probleme und Herausforderungen waren auch Thema beim dieswöchigen Perspektivwechsel-Workshop Stromnetzentgelte von Germanwatch, bei dem verschiedene Anpassungsmöglichkeiten in der bestehenden Anreizregulierungsverordnung, aber auch darüber hinausgehende, systemische Lösungsansätze diskutiert wurden.
Die Stiftung Umweltenergierecht hatte bereits im Oktober 2020 eine Studie vorgelegt, in der die Anreizregulierungsverordnung auf vorhandene Fehlanreize untersucht und Reformoptionen entwickelt wurden. Im bestehenden System der Anreizregulierung sind dabei Anpassungen beim Effizienzvergleich, aber auch bei der Kostenaufteilung und -zuordnung notwendig, um eine Entzerrung zugunsten intelligenter Lösungen zu bewirken. Solche Lösungen stellen zumeist Betriebskosten dar und lassen sich im geltenden Recht gegenüber klassischen Netzausbaukosten nicht angemessen abbilden.