Die Tagung in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Mexikanischen Juristenvereinigung e.V. stellte das Recht der erneuerbaren Energien in Mexiko in den Vordergrund – insbesondere die am 24. Dezember 2015 in Kraft getretene „Ley de Transición Energética“, das sogenannte Energiewendegesetz. Neben Bestimmungen zur Förderung der erneuerbaren Energien soll das Gesetz auch in einem zweiten Sinne eine Wende einleiten und den bisher abgeschotteten mexikanischen Energiemarkt für internationale Investoren öffnen. Die Mexikanischen Sprecher aus Politik und Wissenschaft vermittelten den Teilnehmern ein umfassendes Bild über die aktuelle rechtliche und politische Situation des mexikanischen Energiesektors, das von Thorsten Müller aus Sicht der Stiftung Umweltenergierecht mit einem Rechtsvergleich zum europäischen und deutschen Recht ergänzt wurde.