In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft 2017, Aktuell V, ordnet Daniela Fietze den neuen § 3a StromNZV ein. Dieser soll sicherstellen, dass eine Änderung des Gebotszonenzuschnitts in den dafür vorgesehenen europäischen Prozessen erfolge und nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber.
Angesichts der Tatsache, dass die Übertragungsnetzbetreiber sich noch in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Grünbuch Strommarkt für die Beibehaltung der einheitlichen Strompreiszone ausgesprochen haben, vermutet die Autorin andere Gründe für die Einführung der Regelung: Insbesondere liegt nahe, dass Kompetenzkonflikte im Rahmen des EU-„Winterpakets“ Auslöser für die Änderung waren.