Beschleunigung auf allen Ebenen? Bedeutung der RED III für die Windenergie und aktuelle Rechtsprechung zu § 2 EEG

Frankfurt am Main, 26. bis 27. November 2024

Auf Einladung des Bundesverband WindEnergie (BWE) referierten Maria Deutinger und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht bei der Fachkonferenz Energie.Recht.Erneuerbare. zur Bedeutung der RED III für die Windenergie sowie zum „überragenden öffentlichen Interesse“ nach § 2 EEG.

Maria Deutinger stellte in ihrem Vortrag die wesentlichen Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für die Windenergie an Land sowie den Stand der Umsetzung in nationales Recht dar. Der Fokus lag dabei auf den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie. Neben den Anforderungen an deren Ausweisung wurden auch die in den Beschleunigungsgebieten geltenden Genehmigungserleichterungen aufgezeigt.

Saskia Militz erläuterte in ihrem Vortrag Hintergrund und Wirkungsweise des „überragenden öffentlichen Interesses“ nach § 2 EEG. Die Auswertung der Rechtsprechung zeigt, dass die Regelung mittlerweile in verschiedenen Rechtsbereichen ihre Wirkung entfaltet und durch Erhöhung der Rechtssicherheit auch zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus beiträgt. Drei ausgewählte Urteile aus dem Denkmalschutz-, dem Luftverkehrs- und dem Planungsrecht veranschaulichten die Anwendung des § 2 EEG durch die Rechtsprechung im Einzelfall.