In einem am Montag im Verfassungsblog erschienenen Beitrag setzt sich Julian Senders mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag auseinander, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und mehreren Braunkohletagebau- und -kraftwerksbetreibern geschlossen wurde und Entschädigungszahlungen für Stilllegungen in Höhe von insgesamt 4,75 Mrd. EUR vorsieht. Dabei wird das im Februar 2021 eingeleitete beihilferechtliche Verfahren der EU-Kommission beleuchtet und insbesondere eine rechtliche Bewertung der Argumentation im Eröffnungsbeschluss vorgenommen. Außerdem wird auf die zurzeit in der Konsultation befindlichen Klima-, Umwelt-und Energiebeihilfe-Leitlinien (KUEBLL) eingegangen.