In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft EnWZ informieren Ilka Hoffmann, Johannes Hilpert und Anna Halbig über aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis (Heft 8-9/2017).
Ilka Hoffmann setzt sich unter dem Titel „Zweimal aussetzen: Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften auf dem Prüfstand“ mit den Übergangsregelungen im Mieterstromgesetz (§ 104 Abs. 8 EEG) auseinander. Entgegen der bisherigen Regelung in § 36g EEG dürfen Bürgerenergiegesellschaften in den ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2018 nur teilnehmen, wenn sie zum Gebotstermin eine BImSchG-Genehmigung vorlegen (EnWZ-Aktuell, V).
Johannes Hilpert stellt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Juni 2017 vor, in dem das Gericht zum Ergebnis gelangt, dass die befristete Freistellung bestimmter Speicheranlagen von den Netzentgelten nach § 118 Abs. 6 EnWG nicht die weiteren netzentgeltbezogenen Umlagen (KWK-Umlage etc.) umfasst (EnWZ-Aktuell, VI).
Anna Halbig stellt die neuen Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 13.06.2017 zum Ausschreibungsverfahren von Sekundärregelenergie und Minutenreserve vor. Diese haben das Ziel, die Teilnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen und anderen Technologien am Regelenergiemarkt zu fördern und sind grundsätzlich ab dem 12.07.2018 anzuwenden (EnWZ-Aktuell, VII).