Im Rahmen des 50. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG/KWKG zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems“ hat Dr. Carolin König von der Stiftung Umweltenergierecht zu Systemintegration und Regelungsrahmen von Speichern und EEG-Anlagen gesprochen. In ihrem Vortrag erläuterte sie, welche Integrationsanreize EEG-Anlagen durch die Änderungen im Zuge des Solarspitzengesetzes bereits gesetzt werden. Zudem zeigte sie auf, wie der bestehende Rechtsrahmen weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten eröffnen kann. Hier ist noch einiges im Wandel. Im Detail wird auch viel von den BNetzA-Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) und zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik für Strom (AgNeS) abhängen. Grundsätzlich werden jedoch bereits heute wichtige Impulse für eine verbesserte Systemintegration von EEG-Anlagen – u. a. durch Speicher – gesetzt, deren volle Wirksamkeit sich allerdings erst noch entfalten muss.