Kommunale Verpflichtungen und Handlungsspielräume bei der Transformation der Wärmeversorgung

Kiel, 27. November 2025

Während sich viele Kommunen derzeit im Prozess der Wärmeplanerstellung befinden, sollte der Fokus bei dem von der Investitionsbank Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) organisierten 2. Erfahrungsaustausch für Kommunen bereits auf die Umsetzungsphase gelegt werden. Hierzu wurde Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen, um in ihrem Vortrag die kommunalen Verpflichtungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Transformation der Wärmeversorgung aufzuzeigen.

Zu Beginn ihres Vortrags stellte sie zunächst klar, dass sich aufgrund der Unverbindlichkeit der Wärmepläne kein verbindlicher Umsetzungsauftrag für die Kommunen ergibt. Anschließend wurde dargestellt, welche Rolle die Kommunen bei der Umsetzung der Wärmepläne dennoch wahrnehmen können und welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten hierfür beispielsweise im Bauplanungs- und Städtebaurecht bestehen. Schließlich wurden die Verpflichtungen der Kommunen bei der Transformation der Wärmeversorgung erläutert. Dabei wurde unter anderem auf die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben für kommunale Gebäude etwa nach dem Gebäudeenergiegesetz und die Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz nach dem Energieeffizienzgesetz eingegangen.