Impulsvortrag zur Bedeutung der Europarechtswidrigkeit der Präklusion

Berlin, 9. Juni 2016

Thorsten Müller hat heute im Rahmen der vom der DialogGesellschaft e.V. veranstalteten Diskussionsveranstaltung „Vorhabenträger und NGOs: Unüberbrückbare Differenzen oder konstruktives Spannungsfeld?“ einen einleitenden Impulsvortrag „Neue Rahmenbedingungen für das Verhältnis von Vorhabenträgern und NGOs: Das EuGH-Urteil zur Präklusion“ gehalten. Darin hat er den Inhalt und die Wirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 – C-137/14 – dargestellt.