Prof. Dr. Gabriele Britz ist Ende März 2024 offiziell in den Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht kooptiert worden. Gabriele Britz ist Professorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und war von 2011 bis 2023 Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Größere Bekanntheit erlangte sie unter anderem als Berichterstatterin des Klima-Beschlusses des Verfassungsgerichts im Frühjahr 2021. Als Mitglied des Stiftungsrates wird sie künftig die Stiftung Umweltenergierecht zur inhaltlichen und strategischen Ausrichtung beraten und über den Stiftungszweck wachen.
Gabriele Britz studierte Jura in Frankfurt am Main. Nach Promotion, Referendariat und Forschungsaufenthalten an der John F. Kennedy School of Government der Harvard University und der Yale Law School habilitierte sie 2000. 2001 erhielt sie den Heinz Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Es folgten Lehrstuhlvertretungen in Jena und Bielefeld. 2001 nahm sie einen Ruf der Justus-Liebig-Universität Gießen an und war dort Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht. Von 2008 bis 2011 war sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaft der DFG.
2010 wurde Gabriele Britz zum Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dabei war sie als Berichterstatterin unter anderem für das Umweltrecht zuständig. Nach Ablauf der zwölfjährigen Amtszeit kehrte sie 2023 nach Gießen zurück. Im März 2024 nahm sie einen Ruf der Goethe-Universität Frankfurt am Main an.