Keine Handhabe für eine einseitige Gebotszonenteilung, solange Deutschland seinen Aktionsplan einhält

Berlin, 16. Oktober 2023

Die einheitliche Gebotszone in Deutschland ist Gegenstand anhaltender Diskussionen, insbesondere seit auf EU-Ebene im Rahmen der ENTSO-E Bidding Zone Review die Untersuchung von verschiedenen Teilungskonfigurationen angeordnet wurde. In einem Vortrag für die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) ordnete Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht hierzu die unionsrechtlichen Grundlagen zur Entscheidung über den Gebotszonenzuschnitt ein.

Sein klares Fazit: solange Deutschland seinen Aktionsplan einhält, besteht keine Handhabe für die EU-Kommission für einen Beschluss zur Teilung. Nur bei einer von den Übertragungsnetzbetreibern festzustellenden Verfehlung des Aktionsplans wird das entsprechende Überprüfungsverfahren der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie aktiviert, das entweder einstimmig durch die maßgeblichen Mitgliedstaaten oder „als letztes Mittel“ durch die EU-Kommission abgeschlossen würde.