Beim 34. Fachgespräch der Clearingstelle EEG/KWKG, das unter dem Titel „Auswirkungen des Europarechts auf EEG, KWKG und MsbG“ stand, hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute einen Vortrag zu den neuen EU-Regelungen zur Eigenversorgung und zu Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften gehalten. Dabei stellte er insbesondere die Forschungsergebnisse der Stiftung Umweltenergierecht zu Art. 21 der neuen EE-Richtlinie in dem Vorhaben EU-ArchE vor und ging auch auf die Abgrenzung der unterschiedlichen Marktrollen von Eigenversorgern, aktiven Kunden, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften ein.