Rund 120 Teilnehmer waren der Einladung der Stiftung Umweltenergierecht zu ihrer Jahrestagung in Würzburg unter dem Titel „Energiewenderecht 2021 – Entwicklungsperspektiven in der neuen Legislaturperiode“ gefolgt. Passend zu den Sondierungsgesprächen nach der Bundestagswahl 2017 diskutierten die Teilnehmer am 18. Oktober 2017 mit Referenten aus Politik, Wirtschaft und Forschung die Entwicklungsperspektiven des Energierechts. So traf beispielsweise die Forderung nach einer stärkeren CO2-Bepreisung und der grundsätzlichen Weichenstellungen im Strommarktdesign auf breites Einverständnis, während die mögliche Aufsplittung der gemeinsamen deutschen Strompreiszone weithin kontrovers diskutiert wurde. Mit den Themenschwerpunkten Pariser Klimaabkommen, künftiges Strommarktdesign und Ausschreibungsmodelle bot die Veranstaltung einen vielschichtigen Blick in die Entwicklungsperspektiven des Energierechts.