Die Stiftung Umweltenergierecht hatte zum heutigen Fokus Umweltenergierecht „Bürgerenergie und Recht – aktuelle Entwicklungen“ eingeladen und 45 Experten aus verschiedenen Bereichen der Bürgerenergie, der Wissenschaft und der Rechtsberatung waren dazu nach Würzburg gekommen. Gemeinsam diskutieren sie anhand von neuen Vorträgen und einer Podiumsdiskussion Fragen der Rechtsentwicklung und aktuelle Rechtsfragen. Im Mittelpunkt standen die geplanten rechtlichen Vorgaben für Bürgerenergieprojekte in den zukünftigen Ausschreibungen im EEG, der Rechtsrahmen für Eigenverbrauch, Mieterstrommodelle und regionale Grünstromvermarktung, Aspekte des Kleinanlegerschutzgesetzes sowie des Kommunalwirtschaftsrechts und der Zukunft von Bürgerenergieprojekten.