Archiv für März 2025

Regionalplanung: Welche Herausforderungen ergeben sich durch die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie?

Rostock/Würzburg, 25. März 2025

Auf Einladung des Landesverbandes Erneuerbare Energien MV (LEE MV) beleuchteten Dr. Nils Wegner und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht ausgewählte planungspraktische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“).

Der Fokus lag dabei auf der Regionalplanung sowie der Verknüpfung mit den laufenden Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Neben der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten im Planwerk wurde auch die künftig auf Planungsebene zu leistende Festlegung von Regeln für Minderungsmaßnahmen thematisiert und mit den Teilnehmenden diskutiert.

Dr. Yvonne Kerth verstärkt das Führungsteam der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 18. März 2025

Dr. Yvonne Kerth, bislang Rechtsanwältin und Mitgründerin der Kanzlei Dannecker & Kerth, verstärkt ab sofort die Stiftung Umweltenergierecht. Sie wird als Co-Forschungsgebietsleiterin den Bereich „Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung“ gemeinsam mit Dr. Markus Kahles führen.

Dr. Yvonne Kerth gründete 2018 die Kanzlei Dannecker & Kerth in Hamburg/Stuttgart. Zuvor war sie fast zwölf Jahre Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz, zuletzt in der Position als Associated Partner. Ihre Schwerpunkte lagen in der Projektentwicklung und Prozessführung sowie in M&A-Transaktionen im Energiebereich, vor allem den erneuerbaren Energien.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg – mit Begleitstudium im Europarecht – war sie dort von 2001 bis 2003 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europarecht tätig. Ihre Dissertation befasst sich mit dem Emissionshandel im Gemeinschaftsrecht und wurde 2004 mit dem Umweltpreis der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU) ausgezeichnet.

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Das „überragende öffentliche Interesse“ und seine Umsetzung in § 2 EEG als regulatorisches Vorbild

Paris/Würzburg, 14. März 2025

Auf Einladung der Internationalen Energieagentur (IEA) hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Abschlussworkshops zu „IEA support to Accelerating Renewable Energy Permitting (ARPE)“ einen Input zur Umsetzung des „überragenden öffentlichen Interesses“ in § 2 EEG und weiteren Regelungen im deutschen Recht gegeben. Ziel der Veranstaltung war ein internationaler Austausch zu Fragen der regulatorischen Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren für erneuerbare Energien sowie hierauf bezogene Akzeptanzmaßnahmen.

Dr. Wegner beschrieb in seinem Statement zum einen die bislang beobachteten Effekte des überragenden öffentlichen Interesses, verwies auf politische Diskussionen über die Ausweitung dieser Rechtsfigur und möglicher Nebenwirkungen und zeigte auch die Grenzen des Ansatzes auf. Der Input knüpft unter anderem an die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 31 an, in der Frank Sailer und Saskia Militz die gesetzgeberischen Wertungsentscheidungen hinter § 2 EEG analysiert haben.

 

Diese Pflichten müssen Unternehmen nach dem Energieeffizienzgesetz erfüllen

Schweinfurt, 11. März 2025

Zum Kick-Off Workshop des Projekts enefit hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht den am Projekt teilnehmenden Unternehmen in einem Vortrag einen Überblick über das seit Ende 2023 geltende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gegeben. Hierbei ging er auf die unionsrechtlichen Hintergründe und die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes ein, das einen Beitrag zu Einsparungen beim Primär- als auch Endenergieverbrauch der öffentlichen Hand und Unternehmen bewirken soll.

Aufgrund der Zielsetzung des Projekts enefit erläuterte er sodann im Schwerpunkt die Pflichten von Unternehmen ab einer bestimmten jährlichen Gesamtendenergie zur Vorlage von Plänen zur Umsetzung von identifizierten Energieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG). Des Weiteren betonte er, welche Pflichten im Umgang mit unvermeidbarer Abwärme nach §§ 16, 17 EnEfG geregelt sind. Der Vortrag schloss mit einem Ausblick auf die geplante Novellierung des EnEfG, deren Zukunft aktuell aber ungewiss ist.

Governance und gute Rechtsetzung in der Energiewende: Tagungsband zum 3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht erschienen

Baden-Baden/Würzburg, 10. März 2025

Die Transformationsaufgaben Klimaschutz und Energiewende erfordern eine konsistente Governance in sämtlichen Lebens- und Wirtschaftsbereichen. Der Steuerung durch das Recht als Werkzeug des demokratischen Rechtsstaats kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Welche Steuerungsoptionen stehen für die Energiewende zur Verfügung? Dieser Frage widmete sich das 3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht 2024, das jährlich von der Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet wird.

Die zentralen Beiträge sind nun als Tagungsband erschienen. Sie stammen von Prof. Dr. Justus Haucap, Prof. Dr. Sabine Schlacke, Prof. Dr. Johanna Wolff, Prof. Dr. Laura Münkler und Prof. Dr. Jan Henrik Klement. Thematische Schwerpunkte sind gute Rechtsetzung aus volkswirtschaftlicher Perspektive, die Steuerung der Energiewende in der Regierungspraxis und Klimaschutz-Governance im Bund und in der EU, der Rahmen der rechtlichen Verhaltenssteuerung, das Verhältnis von Politik und Expertise sowie der Faktor Zeit bei der Transformation. Der von Prof. Dr. Monika Böhm, Prof. Dr. Markus Ludwigs und Prof. Dr. Thorsten Müller herausgegebene Band ist in den Schriften zum Umweltenergierecht als Band 47 erschienen.

Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 7. März 2025

In dem Aufsatz „Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen“, der im aktuellen Heft des Deutschen Verwaltungsblatts (DVBl) erschienen ist, analysieren Saskia Militz und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht die bestehenden rechtlichen Hürden bei der Genehmigungserteilung von Flugwindenergieanlagen. Diese stellen eine Innovation im Bereich der Windenergie dar, da sie Windressourcen in etlichen hundert Metern Höhe nutzen können

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass es an einer Klarheit der rechtlichen Einordnung in das bestehende, für konventionelle Windenergieanlagen entwickelte Genehmigungssystem nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz fehlt und auch im Luftverkehrsrecht Unsicherheiten bestehen, insbesondere hinsichtlich einer genauen Kennzeichnungspflicht sowie der Abgrenzung zum Regime der Luftfahrzeuge.

Zur Zusammenfassung

Welche allgemeinen Anforderungen stellt das Wärmeplanungsgesetz an den Prozess der Wärmeplanung?

Berlin, 1. März 2025

Am 1. Januar 2024 ist das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) in Kraft getreten. In den §§ 6-9 WPG werden im 2. Abschnitt des 2. Teils allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung aufgestellt. Dies beinhaltet Regelungen zur Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle (§ 6), in welcher Form betroffene Akteure bei der Wärmeplanung zu beteiligen sind (§ 7), wie die Verbindung zu sonstigen Energieinfrastrukturplanungen zu gestalten ist (§ 8) und wie sonstige Belange zu berücksichtigen oder zu beachten sind (§ 9). Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht kommentieren diese neuen Regelungen im beck-Online.Grosskommentar (BeckOGK) zum Energierecht, der nun online veröffentlicht wurde.