Vorstand der Stiftung Umweltenergierecht
Der Vorstand der Stiftung leitet die Arbeit der Stiftung. Er ist für die wissenschaftliche und organisatorische Ausrichtung der Aktivitäten verantwortlich und sorgt so für die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks. Der Stiftungsvorstand besteht aus Prof. Dr. Thorsten Müller und Fabian Pause.
Die Aufgaben des Stiftungsvorstandes sind in § 7 der Stiftungssatzung geregelt:
(1) „Der Vorstand hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen. Er führt die Geschäfte der Stiftung. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Er berichtet dem Stiftungsrat über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung. Er legt einen Tätigkeitsbericht vor.“