Bei der heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit war Thorsten Müller als Sachverständiger geladen und hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung verfassungsrechtlich eingeordnet. Dabei legte er dar, dass aufgrund der konkreten Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels und der Unterschiede zu einem Emissionshandel mit Mengenbegrenzung die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte verfassungsrechtliche Rechtfertigung nicht übertragbar ist und daher die Verfassungskonformität fraglich sei. In der Stellungnahme werden ferner die möglichen Rechtsfolgen und Ausgestaltungsalternativen aufgezeigt.