Rechtswissenschaftliche Einordnung des Klimaschutzgesetzes

Berlin, 18. März 2019

Thorsten Müller hat heute im Rahmen des Fachgesprächs der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen „Wir haben Verantwortung. Was ein Klimaschutzgesetz jetzt leisten muss“ den Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein Klimaschutzgesetz analysiert. In seinem Vortrag legte Müller dar, was ein Klimaschutzgesetz aus rechtswissenschaftlicher Sicht leisten kann und was nicht. Ein wichtiger Punkt war dabei, dass ein Klimaschutzgesetz gerade keine rechtliche Bindungswirkung für die Ausgestaltung der konkreten Klimaschutzinstrumente entfaltet, sondern der Gesetzgeber frei über deren Ziele und Ausgestaltung entscheiden kann. Außerdem zeigte er Punkte auf, an denen sich die öffentliche Diskussion verselbständigt und vom Gesetzestext gelöst hat. Beispiele sind etwa die Diskussionen um die Verantwortung der zuständigen Ministerien und vermeintliche Strafzahlungen.