Beim WebSeminar des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zum Thema „Kommunale Wärmeplanung – Konzept, Aufgabenfelder, Umsetzungsinstrumente“ hat Oliver Antoni heute das grundsätzliche Vorgehen bei der Wärmeplanung nach dem kommenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgestellt und sich insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Maße die zu erstellenden Wärmepläne rechtsverbindlich sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Wärmeplanung als strategisches Instrument weitgehend rechtsunverbindlich für Dritte sein; dennoch muss die Verwaltung Wärmepläne in bestimmten Verfahren berücksichtigen.
Ferner skizzierte er welche rechtlichen Instrumente der Rechtsrahmen heute schon für die Umsetzung von Wärmeplänen bereit hält. Diese finden sich insbesondere im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht und bei der Satzungsbefugnis der Gemeinden, Anschluss- und benutzungszwänge hinsichtlich der Versorgung über Wärmenetze festzulegen.